Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU neue Informationspflichten für den Verkauf physischer Waren an Verbraucher. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition, kurz EmpCo) werden ein standardisiertes Gewährleistungslabel und – wo zutreffend – ein Garantielabel zur Pflicht. Für Online-Händler, Marktplatz-Verkäufer und den stationären Handel bedeutet das: Anpassungen im Shop, auf Produktseiten und in Bestellbestätigungen.
Die Labels sind nicht frei gestaltbar. EU-Vorgaben regeln Inhalt, Farben, Schrift und Platzierung – je nach Vertriebskanal unterschiedlich streng. Wer zu spät startet, riskiert ab dem Stichtag wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine und Wettbewerbsverbände.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine verständliche Einordnung für Unternehmer, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre konkrete Situation mit Fachanwalt oder spezialisiertem Legal-Tech-Anbieter.
Gewährleistung und Garantie – nicht dasselbe

Der häufigste Irrtum: „Garantie“ und „Gewährleistung“ werden synonym verwendet. Rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge:
- Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Jeder gewerbliche Verkäufer muss für Sachmängel einstehen, die bereits beim Kauf vorlagen – bei Neuware typischerweise zwei Jahre, bei Gebrauchtware ein Jahr (sofern nicht wirksam abweichend vereinbart).
- Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung von Hersteller oder Händler – etwa längere Haltbarkeit oder erweiterte Serviceversprechen. Beim neuen EU-Garantielabel geht es speziell um die Haltbarkeitsgarantie.
Kurz: Gewährleistung gibt es immer. Garantie nur, wenn jemand sie extra einräumt. Entsprechend ist das Gewährleistungslabel für praktisch jeden B2C-Verkauf physischer Ware Pflicht – das Garantielabel nur, wenn eine qualifizierende Herstellergarantie besteht.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Pflichtig sind alle Händler, die physische Produkte an Verbraucher verkaufen – unabhängig vom Kanal:
- Eigener Onlineshop (Shopware, WooCommerce, Magento, Laravel-Eigenentwicklung)
- Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy – entscheidend ist, wer den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt, nicht die Plattform
- Telefon- oder E-Mail-Verkäufe an Endkunden
- Stationärer Einzelhandel und Verkaufsstände
Nicht betroffen sind reine B2B-Geschäfte, rein digitale Inhalte (Downloads, SaaS, Online-Kurse) sowie Dienstleistungen ohne physische Ware. Smartphones, Küchengeräte und andere Produkte mit digitalen Elementen zählen dagegen als physische Waren – auch Gebrauchtware muss mit dem Gewährleistungslabel versehen werden.
Das Gewährleistungslabel: Was und wo?
Das Gewährleistungslabel (EU-„harmonisierte Mitteilung“) informiert Käufer auf einen Blick über ihre gesetzlichen Mängelrechte. Ein QR-Code verweist auf die offizielle EU-Informationsseite. Wichtig für die Umsetzung im Onlineshop:
- Vor Vertragsschluss sichtbar – z. B. auf der Produktseite oder global im Checkout
- Als farbige Grafik, unverändert nach EU-Vorlage – keine Anpassung, kein reiner Link in den AGB, kein verstecktes Tab
- Bei mehrsprachigen Shops die passende EU-Sprachversion (Übersetzungen stellt die EU bereit)
- Auch bei Gebrauchtware das unveränderte Label nutzen – der Hinweis auf kürzere Fristen ist bereits im Label enthalten
Global im Checkout reicht grundsätzlich; auf jeder Produktseite ist es nicht zwingend. Sicherer ist zusätzlich ein Anhang in der Bestellbestätigungs-Mail. Bei Verkauf per E-Mail muss das Label vorab im Text oder als Anhang (mindestens DIN A4) erscheinen.
Das Garantielabel: aufwändiger, aber produktbezogen
Wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren ohne Mehrkosten für die gesamte Ware einräumt, müssen Sie ein Garantielabel anzeigen – auch wenn Sie nicht aktiv damit werben. Das Label muss produktspezifisch sein:
- Hersteller bzw. Markenname
- Modellbezeichnung oder Modellkennung
- Garantiedauer in Jahren (statt Platzhalter „XX“)
Im Onlineshop gilt: farbiges Label, klar erkennbar auf der jeweiligen Produktseite – nicht erst im Checkout. Schriftart „Inter“, definierte Größen und Farben. Eine geschachtelte Mini-Anzeige ist zulässig, wenn beim Hover oder Klick das vollständige Label erscheint.
Das Garantielabel gilt als Garantiewerbung. Zusätzlich müssen Sie vollständige Garantiebedingungen spätestens bei Lieferung bereitstellen (PDF per E-Mail oder Ausdruck). Fehlen diese, droht ebenfalls Abmahngefahr.
Labels und Bearbeitungsvorlagen (SVG) stellt die EU-Kommission als Download bereit. Fehlt ein fertiges Label vom Hersteller, bearbeiten Sie die SVG-Datei in einem Vektorprogramm (Illustrator, Inkscape) unter Beachtung der EU-Spezifikationen.
Technische Umsetzung im Shop
Rechtlich korrekt einbinden heißt oft: Shop-Template, Checkout und E-Mail-Templates anpassen. Konkret:
- Gewährleistungslabel: statisches Asset im Checkout-Footer oder als Include auf Produktseiten; bei mehrsprachigen Shops sprachabhängig ausliefern
- Garantielabel: pro Produkt – idealerweise als Custom Field oder Attribut (Hersteller, Modell, Garantiejahre) mit automatischer Label-Generierung; bei großen Sortimenten der größte Aufwand
- Bestellbestätigung: PDF-Anhang mit Labels als zusätzliche Absicherung
- Marktplätze: prüfen, ob die Plattform bis September 2026 eigene Felder bereitstellt – sonst manuell in Angebotstexte/Bilder integrieren
Wir unterstützen Shopbetreiber bei der technischen Einbindung – von Shopware und WooCommerce bis zu individuellen Laravel-Shops. Details auf unserer Seite Webshops & E-Commerce.
Checkliste bis zum 27. September 2026
- Sortiment prüfen: Verkaufen Sie physisch an Verbraucher (B2C)? Dann Gewährleistungslabel planen.
- Garantien inventarisieren: Welche Artikel haben eine ≥2-Jahres-Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller?
- Labels beschaffen: EU-Downloads in benötigten Sprachen und Formaten (PNG/SVG) sichern.
- Platzierung festlegen: Checkout global + Garantielabel produktseitig; E-Mail-Anhang optional.
- Shop-Templates anpassen: Farbvariante online, Schrift „Inter“ beim Garantielabel beachten.
- Garantiebedingungen: PDFs pro Hersteller/Produktlinie bereitstellen.
- AGB prüfen: Label ersetzt keine Gewährleistungsklauseln – beides bleibt nötig.
- Marktplätze: Amazon/eBay-Listings und Plattform-Richtlinien mit einplanen.
- Testlauf: Kaufprozess als Verbraucher durchspielen – Label vor „Kaufen“ sichtbar?
Abmahnrisiko und verwandte Pflichten
Fehlende oder falsch platzierte Labels können ab dem Stichtag abgemahnt werden. Parallel laufen weitere E-Commerce-Pflichten: Der Widerrufsbutton wird für viele Onlineshops bereits ab dem 19. Juni 2026 relevant – Planen Sie beide Themen zusammen, statt zwei getrennte Notfall-Umsetzungen.
Marktplätze und Payment-Dienstleister verschärfen ohnehin die Kontrolle bei Shop-Betreibern. Wer Compliance ernst nimmt, gewinnt Vertrauen – und vermeidet teure Rechtsstreitigkeiten.
Klartext für Händler
Die neuen Labels stärken den Verbraucherschutz, bedeuten für Händler aber spürbaren Umsetzungsaufwand – besonders beim produktbezogenen Garantielabel. Das Gewährleistungslabel ist vergleichsweise schnell integriert; der Stichtag 27. September 2026 rückt näher, als es sich anfühlt.
Wer jetzt Bestand aufnimmt, Prozesse definiert und die technische Einbindung plant, ist rechtzeitig handlungsfähig. Wer wartet, implementiert unter Zeitdruck – oft fehleranfällig und teurer.
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