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Garantie- und Gewährleistungslabel ab September 2026: Pflicht für Online-Händler

Garantie- und Gewährleistungslabel ab September 2026: Pflicht für Online-Händler

Ab dem 27. September 2026 müssen B2C-Händler EU-weit standardisierte Gewährleistungs- und Garantielabel einbinden. Was Shopbetreiber jetzt wissen und technisch vorbereiten sollten.

Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU neue Informationspflichten für den Verkauf physischer Waren an Verbraucher. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition, kurz EmpCo) werden ein standardisiertes Gewährleistungslabel und – wo zutreffend – ein Garantielabel zur Pflicht. Für Online-Händler, Marktplatz-Verkäufer und den stationären Handel bedeutet das: Anpassungen im Shop, auf Produktseiten und in Bestellbestätigungen.

Die Labels sind nicht frei gestaltbar. EU-Vorgaben regeln Inhalt, Farben, Schrift und Platzierung – je nach Vertriebskanal unterschiedlich streng. Wer zu spät startet, riskiert ab dem Stichtag wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine und Wettbewerbsverbände.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine verständliche Einordnung für Unternehmer, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre konkrete Situation mit Fachanwalt oder spezialisiertem Legal-Tech-Anbieter.

Gewährleistung und Garantie – nicht dasselbe

Onlineshop-Checkout mit EU-Gewährleistungslabel vor dem Kaufabschluss

Der häufigste Irrtum: „Garantie“ und „Gewährleistung“ werden synonym verwendet. Rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge:

  • Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Jeder gewerbliche Verkäufer muss für Sachmängel einstehen, die bereits beim Kauf vorlagen – bei Neuware typischerweise zwei Jahre, bei Gebrauchtware ein Jahr (sofern nicht wirksam abweichend vereinbart).
  • Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung von Hersteller oder Händler – etwa längere Haltbarkeit oder erweiterte Serviceversprechen. Beim neuen EU-Garantielabel geht es speziell um die Haltbarkeitsgarantie.

Kurz: Gewährleistung gibt es immer. Garantie nur, wenn jemand sie extra einräumt. Entsprechend ist das Gewährleistungslabel für praktisch jeden B2C-Verkauf physischer Ware Pflicht – das Garantielabel nur, wenn eine qualifizierende Herstellergarantie besteht.

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Pflichtig sind alle Händler, die physische Produkte an Verbraucher verkaufen – unabhängig vom Kanal:

  • Eigener Onlineshop (Shopware, WooCommerce, Magento, Laravel-Eigenentwicklung)
  • Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy – entscheidend ist, wer den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt, nicht die Plattform
  • Telefon- oder E-Mail-Verkäufe an Endkunden
  • Stationärer Einzelhandel und Verkaufsstände

Nicht betroffen sind reine B2B-Geschäfte, rein digitale Inhalte (Downloads, SaaS, Online-Kurse) sowie Dienstleistungen ohne physische Ware. Smartphones, Küchengeräte und andere Produkte mit digitalen Elementen zählen dagegen als physische Waren – auch Gebrauchtware muss mit dem Gewährleistungslabel versehen werden.

Das Gewährleistungslabel: Was und wo?

Das Gewährleistungslabel (EU-„harmonisierte Mitteilung“) informiert Käufer auf einen Blick über ihre gesetzlichen Mängelrechte. Ein QR-Code verweist auf die offizielle EU-Informationsseite. Wichtig für die Umsetzung im Onlineshop:

  • Vor Vertragsschluss sichtbar – z. B. auf der Produktseite oder global im Checkout
  • Als farbige Grafik, unverändert nach EU-Vorlage – keine Anpassung, kein reiner Link in den AGB, kein verstecktes Tab
  • Bei mehrsprachigen Shops die passende EU-Sprachversion (Übersetzungen stellt die EU bereit)
  • Auch bei Gebrauchtware das unveränderte Label nutzen – der Hinweis auf kürzere Fristen ist bereits im Label enthalten

Global im Checkout reicht grundsätzlich; auf jeder Produktseite ist es nicht zwingend. Sicherer ist zusätzlich ein Anhang in der Bestellbestätigungs-Mail. Bei Verkauf per E-Mail muss das Label vorab im Text oder als Anhang (mindestens DIN A4) erscheinen.

Das Garantielabel: aufwändiger, aber produktbezogen

Wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren ohne Mehrkosten für die gesamte Ware einräumt, müssen Sie ein Garantielabel anzeigen – auch wenn Sie nicht aktiv damit werben. Das Label muss produktspezifisch sein:

  • Hersteller bzw. Markenname
  • Modellbezeichnung oder Modellkennung
  • Garantiedauer in Jahren (statt Platzhalter „XX“)

Im Onlineshop gilt: farbiges Label, klar erkennbar auf der jeweiligen Produktseite – nicht erst im Checkout. Schriftart „Inter“, definierte Größen und Farben. Eine geschachtelte Mini-Anzeige ist zulässig, wenn beim Hover oder Klick das vollständige Label erscheint.

Das Garantielabel gilt als Garantiewerbung. Zusätzlich müssen Sie vollständige Garantiebedingungen spätestens bei Lieferung bereitstellen (PDF per E-Mail oder Ausdruck). Fehlen diese, droht ebenfalls Abmahngefahr.

Labels und Bearbeitungsvorlagen (SVG) stellt die EU-Kommission als Download bereit. Fehlt ein fertiges Label vom Hersteller, bearbeiten Sie die SVG-Datei in einem Vektorprogramm (Illustrator, Inkscape) unter Beachtung der EU-Spezifikationen.

Technische Umsetzung im Shop

Rechtlich korrekt einbinden heißt oft: Shop-Template, Checkout und E-Mail-Templates anpassen. Konkret:

  • Gewährleistungslabel: statisches Asset im Checkout-Footer oder als Include auf Produktseiten; bei mehrsprachigen Shops sprachabhängig ausliefern
  • Garantielabel: pro Produkt – idealerweise als Custom Field oder Attribut (Hersteller, Modell, Garantiejahre) mit automatischer Label-Generierung; bei großen Sortimenten der größte Aufwand
  • Bestellbestätigung: PDF-Anhang mit Labels als zusätzliche Absicherung
  • Marktplätze: prüfen, ob die Plattform bis September 2026 eigene Felder bereitstellt – sonst manuell in Angebotstexte/Bilder integrieren

Wir unterstützen Shopbetreiber bei der technischen Einbindung – von Shopware und WooCommerce bis zu individuellen Laravel-Shops. Details auf unserer Seite Webshops & E-Commerce.

Checkliste bis zum 27. September 2026

  1. Sortiment prüfen: Verkaufen Sie physisch an Verbraucher (B2C)? Dann Gewährleistungslabel planen.
  2. Garantien inventarisieren: Welche Artikel haben eine ≥2-Jahres-Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller?
  3. Labels beschaffen: EU-Downloads in benötigten Sprachen und Formaten (PNG/SVG) sichern.
  4. Platzierung festlegen: Checkout global + Garantielabel produktseitig; E-Mail-Anhang optional.
  5. Shop-Templates anpassen: Farbvariante online, Schrift „Inter“ beim Garantielabel beachten.
  6. Garantiebedingungen: PDFs pro Hersteller/Produktlinie bereitstellen.
  7. AGB prüfen: Label ersetzt keine Gewährleistungsklauseln – beides bleibt nötig.
  8. Marktplätze: Amazon/eBay-Listings und Plattform-Richtlinien mit einplanen.
  9. Testlauf: Kaufprozess als Verbraucher durchspielen – Label vor „Kaufen“ sichtbar?

Abmahnrisiko und verwandte Pflichten

Fehlende oder falsch platzierte Labels können ab dem Stichtag abgemahnt werden. Parallel laufen weitere E-Commerce-Pflichten: Der Widerrufsbutton wird für viele Onlineshops bereits ab dem 19. Juni 2026 relevant – Planen Sie beide Themen zusammen, statt zwei getrennte Notfall-Umsetzungen.

Marktplätze und Payment-Dienstleister verschärfen ohnehin die Kontrolle bei Shop-Betreibern. Wer Compliance ernst nimmt, gewinnt Vertrauen – und vermeidet teure Rechtsstreitigkeiten.

Klartext für Händler

Die neuen Labels stärken den Verbraucherschutz, bedeuten für Händler aber spürbaren Umsetzungsaufwand – besonders beim produktbezogenen Garantielabel. Das Gewährleistungslabel ist vergleichsweise schnell integriert; der Stichtag 27. September 2026 rückt näher, als es sich anfühlt.

Wer jetzt Bestand aufnimmt, Prozesse definiert und die technische Einbindung plant, ist rechtzeitig handlungsfähig. Wer wartet, implementiert unter Zeitdruck – oft fehleranfällig und teurer.

Sie betreiben einen Onlineshop und brauchen Unterstützung bei Template-Anpassungen, mehrsprachiger Ausspielung oder Garantielabel-Automatisierung? Sprechen Sie uns an – Klartext Media aus Karlsruhe begleitet Sie bei Shop-Entwicklung, Webentwicklung und digitalem Marketing – verständlich und ohne Fachchinesisch.

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